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Inländerfreundlichkeit wird mit Ausländerfeindlichkeit gleichgesetzt: "Nation & Europa"-Herausgeber Peter Dehoust bald wieder vor Gericht

Der Rundumschlag der deutschen Justiz gegen nationale Deutsche geht weiter und wird immer dubioser. Demnächst muß sich "Nation & Europa"-Herausgeber Peter Dehoust aus Coburg wegen eines Aufklebers, von dessen Existenz er bis dato nichts wußte, vor Gericht verantworten. Gegen einen ihm von der Staatsanwaltschaft zugestellten Strafbefehl wurde bereits Widerspruch eingelegt.

Grund der Anklage ist ein Aufkleber, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Darauf waren die Worte "Scheiß-Deutsche! Wehrt Euch! Gegen Inländerfeindlichkeit!" sowie das bekannte Überwachungskamerabild des Münchner U-Bahnhofs abgedruckt, auf dem ein Türke und ein Grieche einen wehrlosen Rentner zusammenschlagen. Für Staatsanwalt Raffaele Trotta suggerieren Bild und Text, daß alle Ausländer in Deutschland Gewalttäter seien, gegen die sich die "anständigen" Deutschen zur Wehr setzen müßten. In diesem Fall soll das Recht auf Meinungsfreiheit an seine Grenzen gestoßen sein, da angeblich bewußt unwahre Tatsachenbehauptungen getroffen worden sind. Der Aufkleber würde laut Staatsanwaltschaft die Menschenwürde einer bestimmten Gruppe verletzen, nämlich der Ausländer.

In einer ersten Anhörung vor dem Amtsgericht Coburg bekundete der 72-jährige Angeklagte, daß er mit Erstellung, Herausgabe und Verbreitung des Aufklebers überhaupt nichts zu tun habe, er kannte ihn zuvor nicht einmal. Er sei zwar offiziell Herausgeber von "Nation & Europa", habe aber als Rentner mit der Herstellung und dem Vertrieb nichts mehr zu tun. Die Aufkleber enthielten auch nicht das Impressum Dehousts, sondern ein "Freundeskreis 'Nation & Europa'" zeigte sich hier verantwortlich. Dies mußte der Staatsanwalt zur Kenntnis nehmen und milderte den Vorwurf an Peter Dehoust ab, indem er ihn nur noch wegen Beihilfe zur Volksverhetzung schuldig sah und eine Geldstrafe von 6.300 Euro für angemessen hielt, da der Angeklagte schließlich seinen Namen für diese "Untat" hergab.

Der ehemalige Publizist Peter Dehoust und auch sein Verteidiger Klaus Kunze waren allerdings ganz anderer Ansicht und widersprachen der Auffassung des Staatsanwalts vehement. Der Angeklagte könne nicht für einen Aufkleber verantwortlich gemacht werden, von dem er nichts wußte. Weiterhin würde der mit Bild und Text versehene Aufkleber keinesfalls den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Man verwies auf Urteile anderer Gerichte. Die Menschenwürde der Ausländer würde auch nicht verletzt, da der Aufruf, gegen "Inländerfeindlichkeit" vorzugehen, sich nicht nur auf Ausländer beziehen könne, sondern auch auf Autonome. Als Beweis für die strafrechtliche Unbedenklichkeit legte Verteidiger Kunze dem Gericht Flugblätter und Aufkleber von "demokratischen" Parteien vor, welche mit ähnlichen Bildern für Härte gegen Gewalttäter geworben hätten.

Der Prozeß wird zwar fortgesetzt werden, aber die Chancen für einen Freispruch stehen mehr als gut, sofern man von einer gesunden Rechtsstaatlichkeit ausgeht. Doch Recht kann gebogen und Paragraphen verschieden ausgelegt werden, was in der BRD schon des öfteren zu Verurteilungen nationaler Deutscher geführt hat.

 

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