Inländerfreundlichkeit wird mit Ausländerfeindlichkeit gleichgesetzt:
"Nation & Europa"-Herausgeber Peter Dehoust bald wieder
vor Gericht
Der
Rundumschlag der deutschen Justiz gegen nationale Deutsche geht weiter
und wird immer dubioser. Demnächst muß sich "Nation
& Europa"-Herausgeber Peter Dehoust aus Coburg wegen eines
Aufklebers, von dessen Existenz er bis dato nichts wußte, vor
Gericht verantworten. Gegen einen ihm von der Staatsanwaltschaft zugestellten
Strafbefehl wurde bereits Widerspruch eingelegt.
Grund der Anklage ist ein Aufkleber, der bundesweit für Aufsehen
sorgte. Darauf waren die Worte "Scheiß-Deutsche! Wehrt
Euch! Gegen Inländerfeindlichkeit!" sowie das bekannte Überwachungskamerabild
des Münchner U-Bahnhofs abgedruckt, auf dem ein Türke und
ein Grieche einen wehrlosen Rentner zusammenschlagen. Für Staatsanwalt
Raffaele Trotta suggerieren Bild und Text, daß alle Ausländer
in Deutschland Gewalttäter seien, gegen die sich die "anständigen"
Deutschen zur Wehr setzen müßten. In diesem Fall soll das
Recht auf Meinungsfreiheit an seine Grenzen gestoßen sein, da
angeblich bewußt unwahre Tatsachenbehauptungen getroffen worden
sind. Der Aufkleber würde laut Staatsanwaltschaft die Menschenwürde
einer bestimmten Gruppe verletzen, nämlich der Ausländer.
In einer ersten Anhörung vor dem Amtsgericht Coburg bekundete
der 72-jährige Angeklagte, daß er mit Erstellung, Herausgabe
und Verbreitung des Aufklebers überhaupt nichts zu tun habe,
er kannte ihn zuvor nicht einmal. Er sei zwar offiziell Herausgeber
von "Nation & Europa", habe aber als Rentner mit der
Herstellung und dem Vertrieb nichts mehr zu tun. Die Aufkleber enthielten
auch nicht das Impressum Dehousts, sondern ein "Freundeskreis
'Nation & Europa'" zeigte sich hier verantwortlich. Dies
mußte der Staatsanwalt zur Kenntnis nehmen und milderte den
Vorwurf an Peter Dehoust ab, indem er ihn nur noch wegen Beihilfe
zur Volksverhetzung schuldig sah und eine Geldstrafe von 6.300 Euro
für angemessen hielt, da der Angeklagte schließlich seinen
Namen für diese "Untat" hergab.
Der ehemalige Publizist Peter Dehoust und auch sein Verteidiger Klaus
Kunze waren allerdings ganz anderer Ansicht und widersprachen der
Auffassung des Staatsanwalts vehement. Der Angeklagte könne nicht
für einen Aufkleber verantwortlich gemacht werden, von dem er
nichts wußte. Weiterhin würde der mit Bild und Text versehene
Aufkleber keinesfalls den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
Man verwies auf Urteile anderer Gerichte. Die Menschenwürde der
Ausländer würde auch nicht verletzt, da der Aufruf, gegen
"Inländerfeindlichkeit" vorzugehen, sich nicht nur
auf Ausländer beziehen könne, sondern auch auf Autonome.
Als Beweis für die strafrechtliche Unbedenklichkeit legte Verteidiger
Kunze dem Gericht Flugblätter und Aufkleber von "demokratischen"
Parteien vor, welche mit ähnlichen Bildern für Härte
gegen Gewalttäter geworben hätten.
Der Prozeß wird zwar fortgesetzt werden, aber die Chancen für
einen Freispruch stehen mehr als gut, sofern man von einer gesunden
Rechtsstaatlichkeit ausgeht. Doch Recht kann gebogen und Paragraphen
verschieden ausgelegt werden, was in der BRD schon des öfteren
zu Verurteilungen nationaler Deutscher geführt hat.