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"Allianz gegen Rechtsextremismus": Rechtsaufsichtsbeschwerde der BIA Nürnberg - Erlebt nun auch CSU-Wunder sein "braunes" Wunder?

Die im Nürnberger Stadtrat vertretene Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) hat laut Meldung auf ihrer Internetseite www.auslaenderstopp.de bei der Regierung von Mittelfranken Rechtsaufsichtsbeschwerde eingelegt. Grund: Der Beitritt Nürnbergs zur sogenannten "Allianz gegen Rechtsextremismus" ist nach Auffassung der BIA rechtswidrig!

Hoch interessant ist dies im Hinblick darauf, daß sich wegen unliebsamer NPD-Wahlergebnisse kürzlich auch der Markt Steinwiesen (Landkreis Kronach) auf Betreiben von Bürgermeister Gerhard Wunder per Gemeinderatsbeschluß jenem Bündnis angeschlossen hat.

Wir dokumentieren den Wortlaut der BIA-Beschwerde:

"Nürnberg, den 12.06.2009

Rechtsaufsichts-Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Mehrheitsbeschluß vom 27.05.09 durch den Nürnberger Stadtrat ist die Stadt Nürnberg der 'Allianz gegen Rechtsextremismus' in der Metropolregion Nürnberg beigetreten. Ein gegenteiliger Antrag der Stadtratsgruppe BIA [...] wurde verworfen.

Bereits vor diesem Beschluß hat das 'Menschenrechtsbüro', als ein integraler Bestandteil der Nürnberger Stadtverwaltung und beim Bürgermeisteramt angesiedelt, die Geschäftsführung der 'Allianz' nach deren Gründung am 19.03.09 übernommen und im März 2009 die [...] Broschüre 'Handlungsprogramm' in einer Auflage von 10 000 Exemplaren, wie im Impressum genannt, herausgegeben. Auf den Seiten 5 und 6 der Broschüre wird ausgeführt, gegen wen sich die Aktivitäten der 'Allianz' richten, nämlich gegen die bestehenden, dem 'rechten' politischen Spektrum angesiedelten Organisationen, wie der politischen Partei NPD und die im Nürnberger Stadtrat vertretene BIA.

Wir beantragen festzustellen, daß sowohl der Beitritt der Stadt Nürnberg zur 'Allianz gegen Rechtsextremismus' als auch die Herausgabe der Broschüre 'Handlungsprogramm' rechtswidrig sind. Auch mit Mehrheitsentscheid kann der Nürnberger Stadtrat keine rechtswidrigen Beschlüsse fassen.

Begründung:

Die Aktivitäten der 'Allianz' richten sich, wie im 'Handlungsprogramm' explizit ausgeführt, gegen bestehende politische Organisationen, wie die Parteien NPD, REP, DVU und die Wählergruppe BIA, die alle an allgemeinen Wahlen teilnehmen und, was die Parteien betrifft, in Landtagen sowie einer Vielzahl von kommunalen Parlamenten vertreten sind. Der Beschluß hat direkte Auswirkungen auf die bevorstehende Bundestagswahl, wo der Wahlkampf bereits begonnen hat und die genannten Parteien sich zur Wahl stellen. Die BIA ist zudem als im Nürnberger Stadtrat vertretene Gruppierung direkt in ihrer örtlichen politischen Arbeit vom Beschluß betroffen. Der Beitritt der Stadt Nürnberg zu dieser 'Allianz' ist rechtswidrig, weil Staatsorgane, wie auch Stadt- und Gemeindeverwaltungen, zur strikten Neutralität verpflichtet sind. Offizielle Einrichtungen einer Stadtverwaltung, wie das 'Menschenrechtsbüro' der Stadt Nürnberg, dürfen weder für noch gegen eine bestimmte politische Richtung eingesetzt oder instrumentalisiert werden. Die Beurteilung, ob eine Partei oder sonstige Organisation verfassungswidrig ist, obliegt ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht. Die Tätigkeit der 'Allianz', die dieses Verfassungsgebot unterlaufen will, verstößt deshalb gegen elementare Grundsätze unseres Rechtsstaates und richtet sich gegen die Chancengleichheit für alle politischen Parteien und Wählergruppen.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom 02.03.1977 ausgeführt, daß Wahlen eine demokratische Legitimation nur verleihen können, wenn sie frei sind. Das erfordert nicht nur, daß der Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleibt, sondern ebenso sehr, daß die Wähler ihr Urteil in einem freien, offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen und fällen können.

Damit unvereinbar ist eine auf Wahlbeeinflussung gerichtete, parteiergreifende Einwirkung von Staatsorganen als solchen zu Gunsten oder zu Lasten einzelner oder aller am Wahlkampf beteiligten Parteien oder Bewerber. Sie verstößt gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf und verletzt die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen [...]. Wenn der Staat zu Gunsten oder zu Lasten bestimmter politischer Parteien oder Wahlbewerber Partei ergreift, ist darüber hinaus auch das verfassungsmäßige Recht der davon nachteilig Betroffenen auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt. Zum Wesen eines demokratischen Staates gehört es, daß Staatsorgane in einem Meinungskampf nicht Partei ergreifen und nicht Position beziehen, sondern dies den politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppierungen überlassen [...]. Daß die im Nürnberger Stadtrat vertretene BIA, als rein kommunale Wählergruppe, nicht zur anstehenden Bundestagwahl antritt, sondern erst wieder zur nächsten Stadtratswahl, ist hierbei ohne Belang, da die Öffentlichkeitsarbeit der BIA von den angekündigten 'Maßnahmen' betroffen ist. Denn das Gebot der strikten Neutralität beinhaltet das Verbot jedes staatlichen Einflusses auf die freie politische Willensbildung der Bürger. Diese genannten Grundsätze gelten nach Art. 28, Abs. 1 GG auch für den kommunalen Bereich. Dabei kann unzulässige Wahlbeeinflussung in Form von Maßnahmen, getarnt als Öffentlichkeitsarbeit, oder in Äußerungen staatlicher oder hier städtischer Organe erfolgen.

Mit den in der Broschüre 'Handlungsprogramm' genannten 10 Handlungsfeldern wird konkret ausgeführt, wie gegen die Aktivitäten der an den Wahlen teilnehmenden Parteien und Gruppierungen mit entsprechenden 'Maßnahmen', siehe Beschlußtext des Stadtrates und 'Handlungsprogramm', vorgegangen werden soll. Dieses geplante Vorgehen geht somit über die verbotene Beeinflussung der Willensbildung der Bürger durch staatliche oder kommunale Organe noch weit hinaus.

Die Stadt Nürnberg muß sich den Inhalt der Broschüre zurechnen lassen, da sie der 'Allianz' beigetreten ist, ihr 'Menschenrechtsbüro' für die Geschäftsführung zur Verfügung stellt und als Herausgeber der Broschüre verantwortlich im Impressum zeichnet.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Ollert, StR, Gruppensprecher BIA"


Sollte es etwa auch für Steinwiesen noch ein böses Erwachen in dieser Angelegenheit geben?

 

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