"Allianz gegen Rechtsextremismus": Rechtsaufsichtsbeschwerde
der BIA Nürnberg - Erlebt nun auch CSU-Wunder sein "braunes"
Wunder?
Die
im Nürnberger Stadtrat vertretene Bürgerinitiative Ausländerstopp
(BIA) hat laut Meldung auf ihrer Internetseite www.auslaenderstopp.de
bei der Regierung von Mittelfranken Rechtsaufsichtsbeschwerde eingelegt.
Grund: Der Beitritt Nürnbergs zur sogenannten "Allianz gegen
Rechtsextremismus" ist nach Auffassung der BIA rechtswidrig!
Hoch interessant ist dies im Hinblick darauf, daß sich wegen
unliebsamer NPD-Wahlergebnisse kürzlich auch der Markt Steinwiesen
(Landkreis Kronach) auf Betreiben von Bürgermeister Gerhard Wunder
per Gemeinderatsbeschluß jenem Bündnis angeschlossen hat.
Wir dokumentieren den Wortlaut der BIA-Beschwerde:
"Nürnberg, den 12.06.2009
Rechtsaufsichts-Beschwerde
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
Mehrheitsbeschluß vom 27.05.09 durch den Nürnberger Stadtrat
ist die Stadt Nürnberg der 'Allianz gegen Rechtsextremismus'
in der Metropolregion Nürnberg beigetreten. Ein gegenteiliger
Antrag der Stadtratsgruppe BIA [...] wurde verworfen.
Bereits vor diesem Beschluß hat das 'Menschenrechtsbüro',
als ein integraler Bestandteil der Nürnberger Stadtverwaltung
und beim Bürgermeisteramt angesiedelt, die Geschäftsführung
der 'Allianz' nach deren Gründung am 19.03.09 übernommen
und im März 2009 die [...] Broschüre 'Handlungsprogramm'
in einer Auflage von 10 000 Exemplaren, wie im Impressum genannt,
herausgegeben. Auf den Seiten 5 und 6 der Broschüre wird ausgeführt,
gegen wen sich die Aktivitäten der 'Allianz' richten, nämlich
gegen die bestehenden, dem 'rechten' politischen Spektrum angesiedelten
Organisationen, wie der politischen Partei NPD und die im Nürnberger
Stadtrat vertretene BIA.
Wir beantragen festzustellen, daß sowohl der Beitritt
der Stadt Nürnberg zur 'Allianz gegen Rechtsextremismus' als
auch die Herausgabe der Broschüre 'Handlungsprogramm' rechtswidrig
sind. Auch mit Mehrheitsentscheid kann der Nürnberger Stadtrat
keine rechtswidrigen Beschlüsse fassen.
Begründung:
Die Aktivitäten der 'Allianz' richten sich, wie im 'Handlungsprogramm'
explizit ausgeführt, gegen bestehende politische Organisationen,
wie die Parteien NPD, REP, DVU und die Wählergruppe BIA, die
alle an allgemeinen Wahlen teilnehmen und, was die Parteien betrifft,
in Landtagen sowie einer Vielzahl von kommunalen Parlamenten vertreten
sind. Der Beschluß hat direkte Auswirkungen auf die
bevorstehende Bundestagswahl, wo der Wahlkampf bereits begonnen hat
und die genannten Parteien sich zur Wahl stellen. Die BIA ist zudem
als im Nürnberger Stadtrat vertretene Gruppierung direkt in ihrer
örtlichen politischen Arbeit vom Beschluß betroffen. Der
Beitritt der Stadt Nürnberg zu dieser 'Allianz' ist rechtswidrig,
weil Staatsorgane, wie auch Stadt- und Gemeindeverwaltungen, zur strikten
Neutralität verpflichtet sind. Offizielle Einrichtungen
einer Stadtverwaltung, wie das 'Menschenrechtsbüro' der Stadt
Nürnberg, dürfen weder für noch gegen eine bestimmte
politische Richtung eingesetzt oder instrumentalisiert werden. Die
Beurteilung, ob eine Partei oder sonstige Organisation verfassungswidrig
ist, obliegt ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht. Die
Tätigkeit der 'Allianz', die dieses Verfassungsgebot unterlaufen
will, verstößt deshalb gegen elementare Grundsätze
unseres Rechtsstaates und richtet sich gegen die Chancengleichheit
für alle politischen Parteien und Wählergruppen.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom
02.03.1977 ausgeführt, daß Wahlen eine demokratische Legitimation
nur verleihen können, wenn sie frei sind. Das erfordert nicht
nur, daß der Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem
Druck bleibt, sondern ebenso sehr, daß die Wähler ihr Urteil
in einem freien, offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen und
fällen können.
Damit unvereinbar ist eine auf Wahlbeeinflussung gerichtete, parteiergreifende
Einwirkung von Staatsorganen als solchen zu Gunsten oder zu Lasten
einzelner oder aller am Wahlkampf beteiligten Parteien oder Bewerber.
Sie verstößt gegen das Gebot der Neutralität des Staates
im Wahlkampf und verletzt die Integrität der Willensbildung des
Volkes durch Wahlen und Abstimmungen [...]. Wenn der Staat zu Gunsten
oder zu Lasten bestimmter politischer Parteien oder Wahlbewerber Partei
ergreift, ist darüber hinaus auch das verfassungsmäßige
Recht der davon nachteilig Betroffenen auf Chancengleichheit bei Wahlen
verletzt. Zum Wesen eines demokratischen Staates gehört es, daß
Staatsorgane in einem Meinungskampf nicht Partei ergreifen und nicht
Position beziehen, sondern dies den politischen Parteien und gesellschaftlichen
Gruppierungen überlassen [...]. Daß die im Nürnberger
Stadtrat vertretene BIA, als rein kommunale Wählergruppe, nicht
zur anstehenden Bundestagwahl antritt, sondern erst wieder zur nächsten
Stadtratswahl, ist hierbei ohne Belang, da die Öffentlichkeitsarbeit
der BIA von den angekündigten 'Maßnahmen' betroffen ist.
Denn das Gebot der strikten Neutralität beinhaltet das Verbot
jedes staatlichen Einflusses auf die freie politische Willensbildung
der Bürger. Diese genannten Grundsätze gelten nach Art.
28, Abs. 1 GG auch für den kommunalen Bereich. Dabei kann unzulässige
Wahlbeeinflussung in Form von Maßnahmen, getarnt als Öffentlichkeitsarbeit,
oder in Äußerungen staatlicher oder hier städtischer
Organe erfolgen.
Mit den in der Broschüre 'Handlungsprogramm' genannten 10 Handlungsfeldern
wird konkret ausgeführt, wie gegen die Aktivitäten der an
den Wahlen teilnehmenden Parteien und Gruppierungen mit entsprechenden
'Maßnahmen', siehe Beschlußtext des Stadtrates und 'Handlungsprogramm',
vorgegangen werden soll. Dieses geplante Vorgehen geht somit über
die verbotene Beeinflussung der Willensbildung der Bürger durch
staatliche oder kommunale Organe noch weit hinaus.
Die Stadt Nürnberg muß sich den Inhalt der Broschüre
zurechnen lassen, da sie der 'Allianz' beigetreten ist, ihr 'Menschenrechtsbüro'
für die Geschäftsführung zur Verfügung stellt
und als Herausgeber der Broschüre verantwortlich im Impressum
zeichnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Ollert, StR, Gruppensprecher BIA"
Sollte es etwa auch für Steinwiesen noch ein böses
Erwachen in dieser Angelegenheit geben?