npd-oberfranken.de - NPD Bezirksverband Oberfranken

05.05.2011

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Täter

» Zur Hauptseite wechseln

Das neueste Urteil des Bundesverfassungsgerichts muß wieder einmal für Befremden sorgen. Die bisherigen Gesetze im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung weiterhin gefährlicher Straftäter seien allesamt grundgesetzwidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nun aufgegeben, binnen zwei Jahren eine neue Regelung zu erarbeiten, da die Sicherungsverwahrung von gefährlichen Tätern nach Verbüßen der Haft mit dem Recht auf Freiheit nicht zu vereinbaren sei. Nur bei weiterhin hochgefährlichen Tätern mit psychischer Störung sei eine verlängerte Verwahrung angemessen. Aber auch in diesen Fällen wird Therapie und Resozialisierung angeordnet, ungeachtet der Tatsache, daß die meisten psychisch gestörten Täter nicht therapierbar sind.

 

Auch vonseiten der Polizei wird das Urteil kritisiert, da entlassene und weiterhin gefährliche Kriminelle auch fortlaufend bewacht werden müssten. Diese Bewachung rund um die Uhr würde nach Aussage des Chefs der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, 24 bis 26 Polizeibeamte beanspruchen, was monatliche Kosten in Höhe von bis zu einer Million Euro verursachen würde. Dies ist bei der desolaten Personalsituation der deutschen Polizei ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers, der um seine Sicherheit besorgt ist. Auch Witthaut meint, daß die Belastbarkeit der Polizei schon längst an ihre Grenze geraten sei.

 

Auch auf die Gerichte kommen wohl nahezu unlösbare Aufgaben zu, muß künftig doch jeder Einzelfall geprüft werden, ob er „nur“ weiterhin gefährlich oder hochgefährlich und psychisch gestört ist. Schwammiger kann man eine Grenze wohl nicht ziehen, bei der es im Ernstfall um Leben und Tod künftiger potentieller Opfer geht. Es müssen nun wohl unzählige neue Einrichtungen geschaffen und wesentlich mehr Justizpersonal eingestellt werden, da die Sicherungsverwahrten von normalen Inhaftierten getrennt werden müssten. Das wird ein weiteres Millionenloch in die Budgets der Länder reißen.

 

Das Urteil muß als klare Prioritätenverschiebung vom Opferschutz zum Täterschutz gewertet werden. Dutzende extrem gefährliche Straftäter werden künftig wieder Unsicherheit im Volk verbreiten. Die meisten sind nicht therapierbare Sexual- oder Gewalttäter, die vielleicht ein positives Gutachten ergattert haben, aber weiterhin hochgradig rückfallgefährdete tickende Zeitbomben sind. Das Recht der Opfer und des gesamten Volkes auf Schutz vor Wiederholungstätern wird ad absurdum geführt – übrig bleibt ein Schlaraffenland für Schwerstkriminelle und Perverse.

 

Geistiger Ursprung dieser völlig falschen Sicherheitsdoktrin ist das weltfremde Denken der 68er, das auch den schlimmsten und entmenschtesten Kreaturen noch das Recht auf Freiheit zugesteht. Das Recht des Volkes auf Sicherheit und Schutz vor Wiederholungstätern wird zugunsten einer Samthandschuhpolitik geopfert, die nicht das Opfer, sondern den Täter in den Mittelpunkt der Rechts- und Sicherheitspolitik stellt.

 

Der politische Ursprung dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, das die bisherige deutsche Praxis für nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention befand. Wieder einmal erdreistet sich also eine EU-Behörde, uns Deutschen Anweisungen zu geben, in deren Konsequenz unser Land unsicherer und gefährlicher wird.

 

Ein Grund mehr, sich von den Fesseln der EU zu lösen und die Handlungsfähigkeit des deutschen Nationalstaats wiederherzustellen.

 

Ronny Zasowk

 

Referatsleiter Politik

 


 


Quelle: http://www.npd-bayern.de/
» Zur Hauptseite wechseln
 

Kurznachrichten

  • Supergehirne erklären die Welt oder es gibt den Weihnachtsmann! Sigmar Gabriel, ehemaliger SPD-Popbeauftragter...
  • Zitat der Woche Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen,...
  • Körper­verletzung, Erpressung, Beleidung... Ein echtes Aushän­geschild der „Volkspartei“ CSU Was waren das für...
  • Bildung, Bildung über alles Es gibt keinen Politiker, von CSU bis Kommunisten und Piraten, der in Wahlkampfreden...
09.04.2012
JN-Segeltörn 2011
 
09.04.2012, JN-Segeltörn 2011
  • Die JN auf großer Fahrt. Du willst auch ein Teil unserer Gemeinschaft sein? Dann nimm Kontakt zu uns auf: www.aktion-widerstand.de
23.03.2012
NPD-Kundgebung zur Innenministerkonferenz in Berlin
 
23.03.2012, NPD-Kundgebung zur Innenministerkonferenz in Berlin
  • Rund 50 Anhänger und Freunde der NPD hatten sich am Nachmittag des 22. März 2012 im Herzen Berlins versammelt, um gegen das Ansinnen der Innenministerkonferenz, ein erneutes Verbot der NPD auf den Weg zu bringen, zu protestieren.

Jetzt NPD-Mitglied werden!

Nachrichtenbrief

Tragen Sie hier Ihre Epost-Adresse ein um unseren regelmäßigen Rundbrief zu empfangen

Eintragen Austragen


Kontaktformular

Bitte die mit Stern * gekennzeichneten Felder ausfüllen

Ansprechpartner*
Vorname, Name*, Alter*
Straße*, Hausnummer*
PLZ*, Ort*

E-Mail*
Telefon
Netzseite

Ihr Wunsch

Bitte senden Sie mir Infomaterial zu
Bitte rufen Sie mich an.
Ich möchte weiteres Informationsmaterial der NPD!
Ich möchte die Parteizeitung Deutsche Stimme abonnieren!
Ich möchte zu einer NPD-Veranstaltung eingeladen werden!
Ich möchte einen Termin für ein persönliches Gespräch!
Ich möchte Mitglied der NPD/JN werden!

Bemerkungen,
Fragen*

Bitte geben Sie die angezeigte Zahlenfolge ein.
Bitte geben Sie die angezeigte Zahlenfolge ein.

Ihr Weg zu uns

NPD-BV Oberfranken
Work Postfach: 2165
96012 Bamberg



http://www.npd-oberfranken.de/
ePost:
 
2007 - 2012 © npd-oberfranken.de - NPD Bezirksverband Oberfranken - Alle Rechte vorbehalten | Impressum
Diese Seite wurde 149 mal angezeigt.